Offene Kinder- & Jugendarbeit
Zukunft aktiv gestalten
Offene Kinder- und Jugendarbeit begleitet Kinder und Jugendliche in die Selbstständigkeit, fördert die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit und bietet ihnen Räume und Möglichkeiten, sich selbst ihren Platz in der Gesellschaft zu suchen. Offene Kinder- und Jugendarbeit hat dabei einen sozialpolitischen, pädagogischen und soziokulturellen Auftrag und trägt zur Aufrechterhaltung einer ausgewogenen sozialen Infrastruktur bei. Durch verschiedene freiwillige Angebote können die Kinder und Jugendlichen ihre Ideen umsetzen, eigene Fähigkeiten einsetzen, Neues lernen und allgemein Teil einer Gemeinschaft sein. Die Angebote werden so konzipiert, dass Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen thematisiert und diskutiert werden.
Die Hauptprinzipien Offener Kinder- und Jugendarbeit lauten Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung, Geschlechtergerechtigkeit und Empowerment, also Hilfe zur Selbsthilfe. So sollen gerade Jugendliche in die Lage gebracht werden, mit den Vielfältigen Herausforderungen, die der Übergang zum Erwachsenwerden mit sich bringt, zu meistern. Offene Kinder- und Jugendarbeit versucht Kindes- und Jugendwohlgefährdung zu vermeiden und arbeitet präventiv, getreu dem Motto des Deutschen Kinderschutzbunds „Kinder stark machen!“.
Offene Angebote für Kinder und Jugendliche in unserem Ortsverband bieten das Jugendquartiersmanagement und partiell die Schülerpersonalagentur.
Rechtliche Grundlagen sind in §1 (Recht auf Erziehung), §8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen), §9 (Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen) und §11 (Jugendarbeit) Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und im Bundeskinderschutzgesetz zu finden. Weitere Gesetzesgrundlagen sind in Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention (Schutz vor Gewalt und Misshandlung) und §1631 Abs. 2 BGB (Recht auf gewaltfreie Erziehung) beschrieben.